Die Kosten der Behandlungen werden grundsätzlich von den Zusatzversicherungen für Alternativmedizin übernommen. Eine ärztliche Überweisung wird in der Regel nicht verlangt. Es gelten die
jeweiligen Bestimmungen Ihrer Krankenkasse.
Bei Unfällen überprüfen Sie vor Behandlungsbeginn, ob es für die Behandlungskosten eine Kostenübernahme Ihre Unfallversicherung gibt.